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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Richtig Parken: So vermeiden Sie Strafzettel

15.03.2024 | FAHRSCHUL-WISSEN

Falschparken gehört zu den häufigsten Verkehrswidrigkeiten. Für kein anderes Vergehen werden Autofahrer in Deutschland öfter zur Kasse gebeten. Dabei lassen sich Bußgelder und Knöllchen durch die Beachtung weniger Grundsätze leicht vermeiden. Eine kürzlich erschienene Dokumentation von Spiegel TV sorgt aktuell in den sozialen Medien für Furore. Der darin porträtierte Niclas M. hat als selbsternannter „Anzeigen-Hauptmeister“ Verkehrssündern den Kampf angesagt: Mehr als 4.000 Verstöße hat er den Behörden bereits angezeigt. Besonders im Fadenkreuz des jungen Hilfssheriffs: Falschparker. Allem Spott zum Trotz weiß der Anzeigen-Hauptmeister das Recht auf seiner Seite: Über 1.300 unterschiedliche Tatbestände rund ums Falschparken umfasst der entsprechende Paragraph der Straßenverkehrsordnung. Das Strafmaß reicht dabei von 10 bis 110 Euro Verwarngeld, in besonders schweren Fällen drohen auch Punkte in Flensburg. Um Strafzettel zuverlässig zu vermeiden, braucht es dennoch keine ausgeprägten juristischen Kenntnisse: „Für verkehrskonformes Parken müssen Sie lediglich einige Grundsätze beachten“, erklärt #userInhaber#. „Wenn Sie stets möglichst platzsparend und am rechten Fahrbahnrand parken, nach entsprechenden Verkehrszeichen und Markierungen Ausschau halten und eine Parkscheibe mitführen, ist schon viel erreicht.“ Doch auch ungeachtet ausgewiesener Park- und Halteverbote sind bestimmte Abschnitte grundsätzlich Tabu. Hierzu zählen etwa Kreuzungen und Einmündungen, Ein- und Ausfahrten vor Grundstücken, aber auch Bordsteinabsenkungen und Verkehrszeichen wie das Andreaskreuz, die von abgestellten Fahrzeugen nicht verdeckt werden dürfen. „Vermeiden Sie grundsätzlich Parken in der unmittelbaren Nähe zu unüberschaubare Verkehrssituationen“, rät #userInhaber#. Ebenfalls strengstens untersagt und mit mindestens 55 Euro Bußgeld geahndet wird das Parken in zweiter Reihe, d.h. neben anderen Fahrzeugen auf dem rechten Fahrbahnrand oder Seitenstreifen. „Auch wenn die Parkplatzsuche im Stadtverkehr zuweilen viel Zeit und Nerven kostet: Fahren Sie lieber einmal mehr um den Block, als zu riskieren, abgeschleppt zu werden“, resümiert #userInhaber#. Schließlich bekommen die Ordnungshüter auf der Jagd nach Falschparkern mittlerweile tatkräftige Unterstützung aus der Zivilbevölkerung, wie wir spätestens seit dem Anzeigen-Hauptmeister wissen. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Aggression im Straßenverkehr

15.01.2024 | FAHRSCHUL-WISSEN

Lichthupe, Mittelfinger und riskante Überholmanöver: Auf deutschen Straßen herrscht zuweilen ein rauer Umgangston. Aggressives und rücksichtsloses Fahrverhalten ist nicht nur ein erhebliches Unfallrisiko; wer am Steuer andere Verkehrsteilnehmer vorsätzlich bedrängt oder gefährdet, macht sich mitunter sogar einer Straftat schuldig. Deutsche Verkehrsteilnehmer neigen immer häufiger zu Aggressionen am Steuer. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage der Unfallforschung der Versicherer. Demnach gaben 50 Prozent der Befragten zu, den eigenen Ärger regelmäßig an anderen Verkehrsteilnehmern auszulassen. Ausbremsen, dichtes Auffahren und Rasen gehören dabei zum Standardrepertoire der Verkehrsrowdys. Doch wann wird aus aufdringlichem verkehrswidriges Fahrverhalten? „Sobald der gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsabstand unterschritten wird, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor“, erklärt #userInhaber# von der #userName# in #userCity#. „Aggressives Drängeln kann aber auch den Tatbestand der Nötigung erfüllen. Dann handelt es sich um eine Straftat, die mit Geldbußen, Verlust der Fahrerlaubnis und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren rigoros geahndet werden kann.“ Tatsächlich kennt die StVO keinen eigenen Paragraphen für Nötigung im Straßenverkehr. Es gilt deshalb die entsprechend Bestimmung aus dem Strafgesetzbuch. Übertragen auf Verkehrsdelikte gibt es anhand dieser Gesetzeslage allerdings keine eindeutigen Kriterien. „Ob es sich um Nötigung handelt, wird von Fall zu Fall entschieden“, so #userInhaber#. „Urteile aus der Vergangenheit lassen erkennen, dass für die Richter vor allem drei Parameter entscheidend sind: Vorsatz, Dauer und Intensität.“ Ein kurzes Drängeln konstituiert demnach nicht zwangsläufig eine Nötigung. Wer den Vordermann auf der Autobahn aber minutenlang verfolgt und schikaniert, macht sich eindeutig der Nötigung schuldig. Denn aufgrund des zu geringen Sicherheitsabstandes hat dieser keine Wahl, als schneller zu fahren – der Fahrer wird dazu genötigt, die Geschwindigkeit zu erhöhen oder die Spur zu wechseln, um einen Unfall zu vermeiden. Im Umgang mit Dränglern, Rasern und aggressiven Fahrern rät #userInhaber# vor allem zu Gelassenheit: „Legen Sie sich unter keinen Umständen mit Verkehrsrowdys an oder versuchen, diesen eine Lektion zu erteilen. Bemühen Sie sich stattdessen, sich der Situation bei der nächstmöglichen Gelegenheit kontrolliert zu entziehen.“ Wer seinen Peiniger im Nachhinein dann zur Rechenschaft ziehen möchte, kann bei der örtlichen Polizeidienststelle Anzeige erstatten. Erforderlich hierfür sind eine möglichst präzise Schilderung des Vorfalls sowie Angaben zu Kennzeichen, Fahrzeugtyp und -farbe, gegebenenfalls auch zum Aussehen des Fahrers. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Geplante Neuerungen in 2024

03.01.2024 | FAHRSCHUL-NEWS

Diese Neuerungen sollen ab 2024 kommen:   Änderungen für Autofahrer – von „Blackbox“ bis Führerschein: Ab 2024 soll es es für Autofahrer einige Änderungen geben, unter anderem beim Führerschein, der Zulassung sowie bei den Preisen. Einige wichtigen Neuerungen auf einen Blick! Ab Juli 2024 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klasse M1(Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz) und Klasse N1 (Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen) mit einem „Event Data Recorder“, kurz EDR, ausgestattet sein. Dieser sammelt sämtliche Daten wie Geschwindigkeit und ABS, die im Falle eines Unfalls ausgelesen und Informationen zum Unfallhergang geben können. Die Daten werden nur gespeichert, wenn es zu einem Zusammenstoß kommt, ansonsten werden sie im Sekundentakt direkt wieder vom EDR gelöscht.   Änderungen ab 2024: Bei der Zulassung sind neue Assistenzsysteme verpflichtend Ebenfalls ab dem Sommer 2024 sind neue Assistenzsysteme im Auto verpflichtend. Bereits seit 2022 gilt für Neuwagen die Pflicht diversere neue Systeme, ab Juli 2024 müssen diese dann aber auch für alle Neuzulassungen gelten. Dies geht aus einer EU-Verordnung hervor. Neben der bereits genannten „Blackbox“ zählen folgende Assistenzsysteme dazu: Geschwindigkeitsassistent Müdigkeits- und Aufmerksamskeitswarner Notbremsenassistent Notfall-Spurhalteassistent Notbremslicht Rückfahrassistent Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempflindlichen Wegfahrsperre Ebenfalls neu ist die Farbe der TÜV-Plakette, die 2024 ausgestellt wird. Wer zur Hauptuntersuchung muss, der erhält in diesem Jahr eine blaue Plakette. Diese ist dann bis 2026 gültig.   Wie teuer wird Sprit 2024? Doch nach der kürzlichen Haushaltseinigung der Bundesregierung fiel der Betrag höher aus: Ab Januar 2024 werden nun 45 Euro pro Tonne fällig. Für Autofahrer heißt das laut ADAC, dass der CO₂-Preis für den Liter Benzin um rund 4,3 Cent und der für den Liter Diesel um rund 4,7 Cent steigt.        

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