Fahrerlaubnisklasse T
Mit diesem Führerschein darfst Du landwirtschaftliche Zugmaschinen und selbst fahrende Arbeitsmaschinen fahren. Beide Fahrzeuge müssen nach Ihrer Bauart für die Verwendung von land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und auch für diesen eingesetzt werden.
Die Zugmaschinen dürfen eine bbH bis zu 60 km/h haben.
Selbst fahrende Arbeitsmaschinen dürfen mit dem Führerschein der Klasse L eine bbH bis zu 40 km/h besitzen, egal ob ein Anhänger mitgeführt wird oder nicht.
Vorgeschriebene Theoriestunden:
- 12 Doppelstunden Grundausbildung + 6 Doppelstunden Zusatzunterricht
- bei Vorbesitz einer anderen Klasse: 6 Doppelstunden Grundausbildung +
6 Doppelstunden Zusatzunterricht
Vorgeschriebene Fahrstunden (keine Sonderfahrten):
- Grundausbildung und Prüfungsvorbereitung
(Die letztendliche Anzahl der benötigten Stunden für die Grundausbildung richtet sich allerdings nach den persönlichen Fähigkeiten und Entwicklungen des Fahrschülers.)
Mindestalter:
- ab dem 16. Lebensjahr (bis bbH 40 km/h)
- ab dem 18. Lebensjahr (bis bbH 60 km/h)
Beinhaltete Klassen:
- L,M,S
Benötigte Unterlagen:
- aktuelle Sehtestbescheinigung
- aktuelles Lichtbild (biometrisch)
- Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (1. Hilfekurs)




