Fahrerlaubnisklasse T

Mit diesem Führerschein darfst Du landwirtschaftliche Zugmaschinen und selbst fahrende Arbeitsmaschinen fahren. Beide Fahrzeuge müssen nach Ihrer Bauart für die Verwendung von land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und auch für diesen eingesetzt werden.

Die Zugmaschinen dürfen eine bbH bis zu 60 km/h haben.

Selbst fahrende Arbeitsmaschinen dürfen mit dem Führerschein der Klasse L eine bbH bis zu 40 km/h besitzen, egal ob ein Anhänger mitgeführt wird oder nicht.

Vorgeschriebene Theoriestunden:

  • 12 Doppelstunden Grundausbildung + 6 Doppelstunden Zusatzunterricht
  • bei Vorbesitz einer anderen Klasse: 6 Doppelstunden Grundausbildung + 
    6 Doppelstunden Zusatzunterricht

Vorgeschriebene Fahrstunden (keine Sonderfahrten):

  • Grundausbildung und Prüfungsvorbereitung

(Die letztendliche Anzahl der benötigten Stunden für die Grundausbildung richtet sich allerdings nach den persönlichen Fähigkeiten und Entwicklungen des Fahrschülers.)

Mindestalter:

  • ab dem 16. Lebensjahr (bis bbH 40 km/h)
  • ab dem 18. Lebensjahr (bis bbH 60 km/h)

Beinhaltete Klassen:

  • L,M,S

Benötigte Unterlagen:

  • aktuelle Sehtestbescheinigung
  • aktuelles Lichtbild (biometrisch)
  • Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (1. Hilfekurs)

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