Fahrerlaubnisklasse M – Kleinkraftrad (Roller) 50ccm / 45 km/h

Dieser Führerschein befähigt Dich zum führen von zweirädrigen Kleinkrafträdern wie dem Mokick, Moped und Roller. Diese Fahrzeuge dürfen eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h besitzen und mit maximal 50 ccm Hubraum ausgestattet sein.

Vorgeschriebene Theoriestunden:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Besitzt Du bereits den Führerschein einer anderen Klasse, reichen dir  6 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff für die Zulassung zur Prüfung.

Vorgeschriebene Fahrstunden:

  • keine speziellen Sonderfahrten nötig
  • Übungsstunden für die Grundausbildung abhängig sichrem Fahrverhalten des Fahrschülers

Mindestalter:

  • 16 (frühester Beginn: ½ Jahr vor Erreichen des Mindestalters)

Benötigte Unterlagen:

  • aktuelle Sehtestbescheinigung
  • aktuelles Lichtbild (biometrisch)
  • Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (1. Hilfekurs)

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