Fahrerlaubnisklasse L
Mit diesem Führerschein darfst Du landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbst fahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge bedienen.
Die Zugmaschinen dürfen eine bbH bis maximal 32 km/h haben. Des Weiteren müssen Sie nach Ihrer Bauart für die Verwendung von land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und auch für diesen Zweck eingesetzt werden. Führt man einen Anhänger mit, ist eine bbH auf 25 km/h beschränkt.
Selbst fahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge dürfen mit einem Führerschein der Klasse L eine bbH bis maximal 25 km/h besitzen, egal ob ein Anhänger mitgeführt wird oder nicht.
Vorgeschriebene Theoriestunden:
- 12 Doppelstunden Grundausbildung + 2 Doppelstunden Zusatzunterricht
Vorgeschriebene Fahrstunden (inkl. Sonderfahrten): - für die Klasse L ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben
Mindestalter:
- ab dem 16 Lebensjahr
Benötigte Unterlagen:
- aktuelle Sehtestbescheinigung
- aktuelles Lichtbild (biometrisch)
- Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (1. Hilfekurs)




