Fahrerlaubnisklasse L

Mit diesem Führerschein darfst Du landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbst fahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge bedienen.

Die Zugmaschinen dürfen eine bbH bis maximal 32 km/h haben. Des Weiteren müssen Sie nach Ihrer Bauart für die Verwendung von land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und auch für diesen Zweck eingesetzt werden. Führt man einen Anhänger mit, ist eine bbH auf 25 km/h beschränkt.

Selbst fahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge dürfen mit einem Führerschein der Klasse L eine bbH bis maximal 25 km/h besitzen, egal ob ein Anhänger mitgeführt wird oder nicht.

Vorgeschriebene Theoriestunden:

  • 12 Doppelstunden Grundausbildung + 2 Doppelstunden Zusatzunterricht
    Vorgeschriebene Fahrstunden (inkl. Sonderfahrten):
  • für die Klasse L ist keine  praktische Ausbildung vorgeschrieben

Mindestalter:

  • ab dem 16 Lebensjahr

Benötigte Unterlagen:

  • aktuelle Sehtestbescheinigung
  • aktuelles Lichtbild (biometrisch)
  • Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (1. Hilfekurs)

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