Begleitetes Fahren mit 17 (BF 17)

Auch den "Führerschein mit 17" kannst Du bei uns machen. Bei diesem Führerschein darfst Du ein Kraftfahrzeug, d.h. einen PKW in Anwesenheit einer eingetragenen Begleitperson fahren. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erhältst Du auf Antrag einen gültigen Führerschein, ohne dass Du eine weitere Prüfung absolvieren musst. Weitere Details über die Anzahl der Pflichtstunden usw. erhältst Du unter Fahrerlaubnisklasse B.

Voraussetzungen Begleitperson:

  • Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, muss den Führerschein seit mindestens 5 Jahren besitzen und darf nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg besitzen. Außerdem muss der Beifahrer, ebenso wie der 17-jährige Fahrzeugführer die 0,0-Promille-Grenze einhalten.

Mindestalter:

  • frühestens 6 Monate vor dem 17. Lebensjahr

Allgemeines:

  • Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland gültig

Benötigte Unterlagen:

  • aktuelle Sehtestbescheinigung
  • aktuelles Lichtbild (biometrisch)
  • Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (1. Hilfekurs)
  • Zusatzantrag BF17 + Kopie Personalausweis + Kopie Führerschein der Begleitperson(en)

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