Fahrerlaubnisklasse B
Der Führerschein der Klasse B ist der klassische PKW-Führerschein. Er befähigt eine Person zum Führen von Kraftfahrzeugen – ausgenommen Krafträdern. Die Kraftfahrzeuge dürfen eine zulässige Gesamtmasse von bis zu 3,5t und nicht mehr als 8 Sitzplätze neben dem Führersitz haben. Ein Anhänger darf mitgeführt werden, wenn dieser die zulässige Gesamtmasse von 750 kg nicht übersteigt. Auch wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges nicht übersteigt und die Gesamtmasse (PKW + Anhänger) insgesamt nicht mehr als 3500 kg beträgt, darf mit der Klasse B ein Anhänger mitgeführt werden.
Vorgeschriebene Theoriestunden:
- 12 Doppelstunden Grundausbildung + 2 Doppelstunden Zusatzunterricht
- bei Vorbesitz einer anderen Klasse: 6 Doppelstunden Grundausbildung + 2 Doppelstunden Zusatzunterricht
Vorgeschriebene Fahrstunden (inkl. Sonderfahrten):
- 5 Stunden Überlandfahrt
- 4 Stunden Autobahn
- 3 Stunden Nachfahrt
(Die letztendliche Anzahl der benötigten Stunden für die Grundausbildung richtet sich allerdings nach den persönlichen Fähigkeiten und Entwicklungen des Fahrschülers.)
Mindestalter:
- ab dem 18 Lebensjahr
- bei begleitetem Fahren mit 17 frühestens 6 Monate vor dem 17. Lebensjahr
Beinhaltete Klassen:
- L,M,S
Benötigte Unterlagen:
- aktuelle Sehtestbescheinigung
- aktuelles Lichtbild (biometrisch)
- Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (1. Hilfekurs)




