Fahrerlaubnisklasse A1 – Leichtkraftrad 125 ccm / 80 km/h
Dieser Führerschein erlaubt Dir das führen von Krafträdern der Klasse A, so genannte Leichtkrafträder. Diese dürfen einen Hubraum von bis zu 125 ccm besitzen und eine Nennleistung von bis zu 11 KW.
Dieser Führerschein wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Leichtkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 80 km/h erteilt. Nach Deinem 18. Geburtstag darfst Du das Leichtkraftrad ohne weitere Prüfung natürlich auch schneller fahren.
Vorgeschriebene Theoriestunden:
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Besitzt Du bereits den Führerschein einer anderen Klasse, reichen dir 6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff für die Zulassung zur Prüfung.
Vorgeschriebene Fahrstunden (inkl. Sonderfahrten):
- 5 Stunden Überlandfahrt
- 4 Stunden Autobahn
- 3 Stunden Nachfahrt
Mindestalter:
- 16 Jahre (frühester Beginn: ½ Jahr vor Erreichen des Mindestalters)
Beinhaltete Klassen:
- M
Befristung:
- Erteilung zunächst auf Probe (2-jährigen Probezeit)
Benötigte Unterlagen:
- aktuelle Sehtestbescheinigung
- aktuelles Lichtbild (biometrisch)
- Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (1. Hilfekurs)




